
Bauen in Osterode am Harz
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Grenzfeststellung
In einem öffentlich rechtlichen Verwaltungsverfahren
werden bestehende Flurstücksgrenzen entsprechend
des Nachweises im Liegenschaftskataster
n in die Öffentlichkeit übertragen,
n mit Grenzmarken gekennzeichnet,
n allen betroffenen Eigentümern bekannt gegeben.
Anlässe für eine Grenzfeststellung sind:
n unvermarkte Grenzpunkte
n fehlende oder zerstörte Grenzmarkierungen
n Baumaßnahmen in Grenznähe
n ein unklarer Grenzverlauf
Grenzfeststellungen dienen:
n dem Rechtsfrieden (Nachbarschaft) und
n der Einhaltung baurechtlicher Grenzabstände
Flurstücksbildung
Die Bildung neuer Flurstücke ist immer dann erforderlich,
wenn Teile bestehender Flurstücke
n verkauft oder verschenkt werden und im Grundbuch
selbständig einzutragen sind oder
n mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet werden
sollen.
Dieses erfolgt durch Zerlegungsvermessung oder Sonderung.
Im Zuge der Zerlegungsvermessung werden
n bestehende Flurstücksgrenzen festgelegt
n neue Flurstücksgrenzen festgelegt (Abmarkung)
n Ergebnisse an die Beteiligten bekannt gegeben
(Eigentümer, Erwerber)
n Flächen der neuen Flurstücke berechnet
n neue Flurstücke gebildet und unter eigenen
Flurstücksnummern in das Liegenschaftskataster
eingetragen
Die Sonderung ist ein schnelles Verfahren der Flurstücksbildung,
bei dem keine örtliche Vermessung
stattfindet. Es werden