
Bauen in Osterode am Harz
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Als essentieller Grundsatz gilt jedoch: Bei allen genehmigungsfreien
Vorhaben: Die Genehmigungsfreiheit
entbindet nicht davon die öffentlichen Bauvorschriften
einzuhalten.
Entwässerungsantrag
Unabhängig von der Genehmigungspflicht oder Genehmigungsfreiheit
von Bauvorhaben ist nach der Abwasserbeseitigungssatzung
der Stadt Osterode am Harz
jeder Bauherr oder Bauherrin verpflichtet, einen entsprechenden
Entwässerungsantrag beim Fachdienst 4 –
Tiefbauamt der Stadt Osterode am Harz einzureichen.
Der Bereich der Stadt Osterode am Harz befindet sich in
einem Gebiet, von dem erwartet wird, dass dort mit erhöhten
Schwermetallgehalten im oberflächennahen,
natürlich anstehenden Boden zu rechnen ist. Durch
natürliche und menschliche Einflüsse ist der Boden
teilweise großräumig und in unterschiedlicher Konzentration
mit Schwermetallen, wie Blei, Zink, Cadium
befrachtet. Es kann somit bei der Durchführung von
Bodenvorhaben Bodenhub anfallen, der mit erhöhten
Schwermetallgehalten belastet ist. Diese Böden dürfen
nicht uneingeschränkt verwertet werden, insbesondere
dann nicht, wenn sie auf Grundstücke oder in ein
Gebiet verbracht werden sollen, dessen Schwermetallgehalte
im Boden geringer als die am Entstehungsort
sind. Alle Bauwilligen sind als künftige Abfallerzeugende
bzw. Abfallbesitzende selbst vermeidungs-, verwertungs
bzw. beseitigungspflichtig.
Bodenuntersuchungen sind anzuraten und für den Fall
der Abfuhr notwendig. Weiterhin ist es empfehlenswert,
vor dem Kauf eines Grundstückes zunächst Informationen
über das Grundstück oder die Immobilie
vom Eigentümer einzuholen, ob mögliche Altlasten auf
dem Grundstück zu vermuten sind.
Altlasten sind Rückstände vormaliger industrieller
Nutzung, z. B. ehemalige Müllkippen und Altstandorte,
wie Ziegeleien, Gaswerke, Lackfabriken, von denen eine
Gefahr für die Umwelt oder den Menschen ausgehen
können. Im Verdachtsfall sollte das Altlastenkataster
beim Landkreis Göttingen eingesehen werden.