
Bauen in Osterode am Harz
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Das Grundstück
Neben der Finanzierung gibt es für den Bauinteressenten
einen zweiten Stolperstein, der das Bauen häufig
schwierig macht: das Grundstück.
Die Beschaffung eines geeigneten Grundstücks erfolgt
normalerweise auf dem „freien Markt“, über Zeitungsannoncen,
im Internet oder durch die Einschaltung von
Immobilienmaklern. Stadteigene Grundstücke sind rar
und nur in wenigen Baugebieten verfügbar. Die Neubaugebiete
der Stadt Osterode am Harz sowie die zuständigen
Ansprechpartner sind in einem späteren Abschnitt
der Broschüre ablesbar.
Sollte noch kein zugeschnittener Bauplatz vorhanden
sein, muss im Vorfeld eine Liegenschaftsvermessung
durch das zuständige Katasteramt oder einen öffentlichen
Stellenvermessungsingenieur durchgeführt werden.
Nach dem Niedersächsischen Vermessungsgesetz ist
das fertiggestellte Gebäude durch eine amtliche Vermessung
zu erfassen und im Liegenschaftskataster
nachzuweisen. Zuständig ist auch hier das Katasteramt
oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
Gebäudevermessung
Gebäude sind im Liegenschaftskataster für die vielfältigen
Anforderungen aus Wirtschaft und Verwaltung
vollständig nachzuweisen. Grundstückseigentümer
sind gesetzlich verpflichtet, eine Gebäudevermessung
auf ihre Kosten zu veranlassen.
Anlässe für Gebäudevermessung:
n ein Gebäude wird neu errichtet
n vorhandenes Gebäude wurde in den Außen-
maßen verändert
Unsere Empfehlung: Veranlassen Sie die Gebäudevermessung
unmittelbar nach der Fertigstellung (Neubau,
Umbau, Anbau). Damit stehen Ihnen kurzfristig aktuelle
Unterlagen zur Verfügung.